| Förderung für junge innovative Unternehmen |

Um jungen innovativen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Förderprogramm aufgelegt, das bis zu 80 % der dabei anfallenden Kosten für Standmiete und Standbau trägt.
Dieses Programm kommt nur auf ausgewählten Messen zum Einsatz, zu denen bereits zum zweiten Mal auch die SENSOR+TEST gehört. Junge innovative Unternehmen aus Sensorik, Mess- und Prüftechnik können somit ihre Neuentwicklungen zu sehr günstigen Konditionen einem internationalen Fachpublikum präsentieren.
Die Teilnahme erfolgt im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes, zu dem Sie sich hier anmelden können.
Voraussetzungen für eine Förderung
Teilnahmeberechtigt sind junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inkl. Hard- und Software sowie Komponenten), die ...
... ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
... die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen
(weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz
von höchstens 10 Mio. Euro)
... und jünger als 10 Jahre sind.
Art und Höhe der Förderung
Die Mindestteilnehmerzahl des Gemeinschaftsstandes sollte 10 förderfähige Unternehmen nicht unterschreiten.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Kosten der Messeteilnahme im Rahmen dieses Gemeinschaftsstandes.
Förderfähig von den Gesamtkosten sind die von der AMA Service GmbH in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % zu übernehmen. Maximal € 7.500 werden pro Aussteller und Messe gewährt.
Beteiligungskosten
Standmiete auf dem Gemeinschaftsstand:
€ 410,- pro qm zzgl. gesetzlicher MwSt (= Komplettpreis 100 %)
Nach Bewilligung der Förderung:
€ 82,- pro qm zzgl. gesetzlicher MwSt (= Eigenanteil von 20 %)
Die Beteiligung am Gemeinschaftsstand beinhaltet folgende Leistungen:
- Standfläche
- einheitlicher Standbau inkl. -beschriftung und Grundmöblierung
- Stromanschluss, Beleuchtung und Stromverbrauch
- Standreinigung und Entsorgung
- Standbauversicherung, Bewachung
- AUMA-Gebühr
- Medienpauschale
- Ausstellerausweise
- Werbematerial
- Nutzung der Gemeinschaftsfläche
- Betreuter Infostand
Mehr dazu bei "Informationen zum Standbau" und auf dem Anmeldevordruck.
Das Procedere
Sie schicken Ihre Anmeldung zum geförderten Gemeinschaftsstand an AMA Service GmbH.
Sie reichen den Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme (inkl. De-minimis-Erklärung) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Ihre Anmeldung wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Danach erhalten Sie von der AMA Service GmbH eine Rechnung/Standbestätigung für Ihre Teilnahme am geförderten Gemeinschaftsstand, die direkt und ohne jegliche Abzüge an AMA Service GmbH zu zahlen ist. Eine Kopie der Rechnung schicken Sie bitte an das BAFA.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage einer Erklärung, mit der Sie die vollständige Bezahlung der Standrechnung nachweisen und Ihre Messeteilnahme auf dem Gemeinschaftsstand für junge innovative Unternehmen bestätigen.
Diese Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Messeende an das BAFA zu übersenden.
Anmeldung "Geförderter Gemeinschaftsstand" zur SENSOR+TEST 2009
Bewilligungsantrag inkl. De-minimis-Erklärung zur Einreichung beim BAFA
Informationen zum Messe-Förderprogramm
Für weitere Informationen zu Exportberatung, Förderprogrammen und Weiterbildungs-
möglichkeiten stehen Vertreter des AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) und des AMA-Fachverbandes e.V. vor Ort zur Verfügung.

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